PHOTO·PROMPT · LICENSE v1.0
Lizenzbedingungen für digitale Prompts
Diese Lizenzbedingungen regeln, wie digitale Inhalte, die über PHOTO·PROMPT bereitgestellt oder erworben werden, verwendet werden dürfen.
Sie gelten für kostenlose und kostenpflichtige Inhalte, insbesondere Prompts, Prompt-Systeme, Prompt-Module, Prompt-Bundles, Prompt-Workflows, Presets, Vorlagen, Anleitungen und ausdrücklich zum jeweiligen Produkt gehörende Prompt-Varianten, sofern auf der jeweiligen Produktseite keine abweichenden Lizenzbedingungen angegeben werden.
1. Begriffsbestimmungen
PHOTO·PROMPT bezeichnet den unter photoprompt.de betriebenen Online-Marktplatz.
Creator bezeichnet den auf der jeweiligen Produktseite ausgewiesenen Anbieter beziehungsweise Verkäufer eines digitalen Inhalts.
Rechteinhaber ist der Creator, PHOTO·PROMPT oder ein sonstiger ausdrücklich angegebener Inhaber der für den jeweiligen Inhalt bestehenden Rechte.
Lizenzierter Inhalt bezeichnet den vom Nutzer rechtmäßig erworbenen oder kostenlos erhaltenen Prompt einschließlich der ausdrücklich zum Produkt gehörenden Module, Workflows, Dokumentationen, Bundles und Prompt-Varianten.
Output bezeichnet ein Bild, einen Text, ein Design, Audio-, Video- oder sonstiges Ergebnis, das unter Verwendung eines lizenzierten Inhalts mit einem KI-, Software- oder sonstigen Drittanbieterdienst erzeugt wird.
Nutzer oder Lizenznehmer ist die Person oder Organisation, die den lizenzierten Inhalt rechtmäßig erworben oder erhalten hat.
2. Rechteinhaberschaft
Die Rechte an den über PHOTO·PROMPT angebotenen Inhalten verbleiben beim jeweiligen Creator, bei PHOTO·PROMPT oder bei dem sonst angegebenen Rechteinhaber.
Durch den Erwerb oder die kostenlose Bereitstellung eines digitalen Inhalts werden keine Eigentumsrechte, Urheberrechte oder ausschließlichen Rechte an dem lizenzierten Inhalt übertragen.
Soweit ein lizenzierter Inhalt urheberrechtlich, durch verwandte Schutzrechte, Vertragsrechte oder sonstige Rechte geschützt ist, erhält der Lizenznehmer ausschließlich die in diesen Lizenzbedingungen ausdrücklich eingeräumten Nutzungsrechte.
Diese Lizenz enthält keine Aussage darüber, dass jeder einzelne Prompt unabhängig von seiner konkreten Ausgestaltung zwingend urheberrechtlichen Schutz genießt.
3. Grundsatz der Lizenz
Der Lizenznehmer erhält entsprechend der beim Erwerb ausgewiesenen Lizenzart ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an dem lizenzierten Inhalt.
Soweit bei der jeweiligen Lizenzart nichts Abweichendes bestimmt ist, gilt die Lizenz weltweit.
Bei kostenpflichtigen Inhalten wird die Lizenz mit vollständiger Zahlung und Bereitstellung des digitalen Inhalts eingeräumt.
Bei kostenlosen Inhalten entsteht die Lizenz mit der rechtmäßigen Bereitstellung des Inhalts an den Nutzer.
4. Laufzeit
Soweit auf der Produktseite nichts Abweichendes angegeben ist, wird die Lizenz zeitlich unbefristet eingeräumt.
Eine zeitlich unbefristete Lizenz bedeutet nicht, dass PHOTO·PROMPT, der Creator oder ein Drittanbieter verpflichtet ist, bestimmte externe KI-Modelle, Softwareversionen oder Plattformfunktionen dauerhaft bereitzustellen.
Gesetzliche Pflichten zur Bereitstellung, Vertragsmäßigkeit oder zu erforderlichen Aktualisierungen digitaler Produkte bleiben unberührt.
5. Zulässige Nutzung
Im Rahmen der jeweils erworbenen Lizenzart darf der lizenzierte Inhalt insbesondere:
- in unterstützten KI- und Softwaresystemen verwendet werden,
- für den eigenen Workflow angepasst und verändert werden,
- zur Erstellung eigener Outputs verwendet werden,
- mehrfach für unterschiedliche Projekte eingesetzt werden, soweit die jeweilige Lizenzart dies zulässt,
- mit eigenen Texten, Bildern, Referenzmaterialien und Parametern kombiniert werden.
Der konkrete Umfang der privaten, beruflichen, kommerziellen, kundenbezogenen oder teambezogenen Nutzung richtet sich nach der jeweiligen Lizenzart.
6. Bearbeitung und Modifikation
Der Lizenznehmer darf den lizenzierten Inhalt zur eigenen zulässigen Nutzung verändern, ergänzen, kürzen, übersetzen oder an seinen Workflow anpassen.
Das Recht zur Bearbeitung berechtigt jedoch nicht zum Vertrieb der bearbeiteten Fassung.
Die Verbote der Weitergabe, Veröffentlichung, Unterlizenzierung und des Weiterverkaufs gelten deshalb auch für bearbeitete oder veränderte Versionen, soweit diese den lizenzierten Inhalt vollständig, in wesentlichen Teilen oder in seiner spezifischen Struktur übernehmen.
Insbesondere entsteht nicht allein dadurch ein Recht zum Weiterverkauf, dass einzelne Wörter, Parameter, Reihenfolgen oder Formulierungen eines erworbenen Prompts verändert wurden.
7. Nicht erlaubte Nutzung
Unabhängig von der gewählten Lizenzart ist es ohne ausdrückliche zusätzliche Genehmigung des Rechteinhabers insbesondere nicht gestattet:
- den lizenzierten Inhalt vollständig oder in wesentlichen Teilen an Dritte weiterzugeben;
- den lizenzierten Inhalt zu verkaufen, weiterzuverkaufen, zu vermieten, zu verpachten oder anderweitig entgeltlich weiterzugeben;
- den lizenzierten Inhalt öffentlich zugänglich zu machen oder frei im Internet zu veröffentlichen;
- den lizenzierten Inhalt als eigenen Prompt oder als eigenes digitales Produkt auszugeben;
- den lizenzierten Inhalt auf anderen Prompt-Marktplätzen, Downloadseiten oder vergleichbaren Plattformen anzubieten;
- den lizenzierten Inhalt in Prompt-Sammlungen, Prompt-Bundles oder Datenbanken aufzunehmen, die an Dritte weitergegeben oder verkauft werden;
- den lizenzierten Inhalt als Grundlage eines konkurrierenden Prompt-Produkts zum Weitervertrieb zu verwenden;
- den lizenzierten Inhalt zu unterlizenzieren;
- Zugangsdaten oder Downloadzugänge so mit anderen Personen zu teilen, dass diese den lizenzierten Inhalt eigenständig verwenden können;
- den lizenzierten Inhalt automatisiert oder systematisch in großen Mengen zu extrahieren, zu vervielfältigen oder weiterzuverbreiten.
8. Prompt-Generatoren, Apps, APIs und KI-Tools
Die Free License, Standard License und Extended License berechtigen grundsätzlich nicht dazu, den lizenzierten Inhalt in ein Produkt oder einen Dienst zu integrieren, über den Dritte direkt oder indirekt auf den Prompt oder dessen wesentliche Struktur zugreifen können.
Nicht umfasst ist insbesondere die Integration in:
- öffentliche oder kommerzielle Prompt-Generatoren,
- SaaS-Produkte,
- Apps,
- APIs,
- Chatbots,
- automatisierte Prompt-Bibliotheken,
- White-Label-Produkte,
- eigene Prompt-Marktplätze oder Prompt-Shops.
Eine solche Nutzung erfordert eine gesonderte Enterprise-, OEM- oder Integrationslizenz, sofern eine solche für das jeweilige Produkt angeboten wird.
9. KI-Outputs
PHOTO·PROMPT und der jeweilige Creator erheben aufgrund der bloßen Nutzung des lizenzierten Prompts grundsätzlich keine eigenen Rechte oder Vergütungsansprüche an den mit diesem Prompt erzeugten Outputs.
Dies stellt jedoch keine Garantie dafür dar, dass an jedem erzeugten Output ausschließliche Urheber-, Eigentums- oder sonstige Schutzrechte zugunsten des Nutzers entstehen.
Ob und in welchem Umfang ein Output rechtlich geschützt, kommerziell verwendbar oder ausschließlich nutzbar ist, richtet sich insbesondere nach:
- dem anwendbaren Recht,
- den Bedingungen des jeweils verwendeten KI-, Software- oder Drittanbieterdienstes,
- den verwendeten Eingabedaten und Referenzmaterialien,
- möglichen Rechten Dritter.
Rechte Dritter bleiben in jedem Fall unberührt.
10. Drittanbieter und KI-Modelle
Die Nutzung eines PHOTO·PROMPT Inhalts kann die Verwendung externer KI-Modelle, Software oder Plattformen voraussetzen.
Der Lizenznehmer ist selbst dafür verantwortlich, die für den jeweiligen Drittanbieterdienst geltenden Nutzungs-, Lizenz- und Zahlungsbedingungen einzuhalten.
Eine PHOTO·PROMPT Lizenz ersetzt keine gegebenenfalls erforderliche Lizenz oder Berechtigung gegenüber einem externen Anbieter.
Änderungen an externen KI-Modellen oder Diensten können dazu führen, dass sich die Ergebnisse eines Prompts verändern.
11. Eigene Eingaben und Referenzmaterialien
Verwendet der Nutzer eigene Bilder, Texte, Logos, Marken, Referenzmaterialien oder sonstige Inhalte zusammen mit einem Prompt, ist er selbst dafür verantwortlich, dass er über die hierfür erforderlichen Rechte verfügt.
Der Erwerb eines PHOTO·PROMPT Inhalts vermittelt keine Rechte an vom Nutzer selbst eingebrachten oder von Drittanbietern stammenden Inhalten.
12. Rechte Dritter und rechtswidrige Nutzung
Der lizenzierte Inhalt darf nicht in einer Weise verwendet werden, die gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstößt.
Unzulässig ist insbesondere eine Nutzung zur Verletzung von:
- Urheberrechten,
- Markenrechten,
- Designrechten,
- Persönlichkeitsrechten,
- Datenschutzrechten,
- sonstigen geschützten Rechtspositionen Dritter.
Die bloße Bezeichnung oder Nachahmung eines allgemeinen fotografischen oder künstlerischen Stils wird in diesen Lizenzbedingungen nicht pauschal als Rechtsverletzung eingeordnet. Entscheidend sind die Umstände des konkreten Einzelfalls und die tatsächlich betroffenen Rechte.
LICENSE TYPE 01
13. Free License
Die Free License gilt für Inhalte, die ausdrücklich mit Free License gekennzeichnet sind.
Erlaubt
- private Nutzung durch einen einzelnen Nutzer,
- nichtkommerzielle persönliche Projekte,
- Veränderung des Prompts für den eigenen Gebrauch,
- Erstellung eigener nichtkommerzieller Outputs.
Nicht umfasst
- kommerzielle Projekte,
- bezahlte Kundenprojekte,
- Nutzung durch Unternehmen oder Agenturen für Erwerbszwecke,
- Teamlizenzen,
- Weitergabe oder Weiterverkauf des Prompts,
- Integration in Apps, Tools, Generatoren oder APIs.
Möchte der Nutzer einen Free-Prompt kommerziell einsetzen, ist eine Standard License oder eine andere hierfür ausdrücklich vorgesehene Lizenz erforderlich, sofern angeboten.
LICENSE TYPE 02
14. Standard License
Die Standard License ist die reguläre Lizenz für kostenpflichtige PHOTO·PROMPT Inhalte, soweit auf der Produktseite nichts Abweichendes angegeben ist.
Erlaubt
- private Nutzung,
- berufliche Nutzung,
- kommerzielle Nutzung durch einen einzelnen Lizenznehmer,
- Nutzung in eigenen kommerziellen Projekten,
- Nutzung in Kundenprojekten,
- mehrfache Nutzung für unterschiedliche Projekte,
- Anpassung und Veränderung für den eigenen Workflow,
- kommerzielle Nutzung erzeugter Outputs, soweit diese nach geltendem Recht und den Bedingungen des verwendeten Drittanbieters zulässig ist.
Nicht umfasst
- Weitergabe des Prompts an Kunden oder Dritte,
- gemeinsame Nutzung durch ein Team,
- Weiterverkauf oder Unterlizenzierung,
- Integration in andere Prompt-Produkte,
- Integration in Apps, SaaS, APIs oder Prompt-Generatoren.
Bei Kundenprojekten darf der Kunde das erzeugte Ergebnis erhalten. Der zugrunde liegende lizenzierte Prompt selbst darf dem Kunden jedoch nicht zur eigenständigen weiteren Nutzung überlassen werden.
LICENSE TYPE 03
15. Extended License
Die Extended License erweitert die Standard License insbesondere um die interne Nutzung innerhalb eines Teams oder einer Organisation.
Erlaubt
- sämtliche Nutzungen der Standard License,
- Nutzung in Agenturen und Unternehmen,
- Nutzung in größeren kommerziellen Produktionen,
- interne gemeinsame Nutzung durch die auf der Produktseite angegebene Anzahl berechtigter Nutzer,
- Nutzung im internen Produktionsworkflow derselben Organisation.
Sofern auf der Produktseite keine abweichende Zahl angegeben ist, umfasst die Extended License bis zu 5 benannte Nutzer innerhalb derselben Organisation.
Beauftragte Freelancer oder externe Dienstleister dürfen den Prompt nur verwenden, wenn sie unmittelbar für ein Projekt des Lizenznehmers tätig werden, den Prompt vertraulich behandeln und ihn weder für eigene Projekte noch für andere Kunden weiterverwenden.
Auch mit Extended License nicht erlaubt
- öffentliche Weitergabe des Prompts,
- Weiterverkauf oder Unterlizenzierung,
- Aufnahme in ein eigenes Prompt-Produkt zum Weiterverkauf,
- Bereitstellung des Prompts für Kunden zur eigenständigen weiteren Verwendung,
- Integration in öffentlich oder gegenüber Dritten angebotene Apps, APIs, SaaS-Produkte oder Prompt-Generatoren.
16. Enterprise-, OEM- und Integrationslizenzen
Nutzungsmodelle, die über Free, Standard oder Extended hinausgehen, können einer gesonderten Lizenzvereinbarung bedürfen.
Dies betrifft insbesondere:
- größere Unternehmenslizenzen,
- mehr als die zugelassene Zahl von Teammitgliedern,
- White-Label-Produkte,
- Integration in eigene kommerzielle Software,
- API- oder SaaS-Integration,
- Prompt-Generatoren für Endkunden,
- Reseller- oder Distributionsmodelle.
Hierfür ist eine gesonderte Enterprise-, OEM- oder Integrationsvereinbarung in Textform, soweit im Einzelfall keine andere Form vereinbart wird.
17. Produktbezogene Sonderlizenzen
Ein Creator kann für ein einzelnes Produkt abweichende oder zusätzliche Lizenzbedingungen vorsehen, wenn diese dem Nutzer vor Abschluss des Erwerbs klar und verständlich angezeigt werden.
Soweit ausdrücklich ausgewiesene produktspezifische Lizenzbedingungen von diesen allgemeinen Lizenzbedingungen abweichen, gehen die produktspezifischen Bedingungen für das betreffende Produkt vor.
Zwingende gesetzliche Rechte des Nutzers bleiben hiervon unberührt.
18. Keine Garantie identischer KI-Ergebnisse
Prompts steuern externe KI- oder Softwaresysteme, deren Verhalten nicht vollständig durch PHOTO·PROMPT oder den jeweiligen Creator kontrolliert werden kann.
Soweit keine konkrete Eigenschaft ausdrücklich vereinbart wurde, wird daher insbesondere nicht garantiert, dass:
- bei jeder Ausführung ein identisches Ergebnis entsteht,
- ein bestimmtes Modell dauerhaft unverändert funktioniert,
- Beispielbilder exakt reproduziert werden können,
- ein bestimmter wirtschaftlicher oder kreativer Erfolg erzielt wird.
Ergebnisse können insbesondere durch Modellversionen, Einstellungen, Seeds, Referenzbilder, Eingaben, Sicherheitsfilter und Änderungen des jeweiligen Drittanbieters variieren.
Vereinbarte Eigenschaften des lizenzierten digitalen Produkts und gesetzliche Rechte wegen einer nicht vertragsgemäßen Bereitstellung oder eines Mangels bleiben hiervon unberührt.
19. Gesetzliche Rechte bei digitalen Produkten
Gegenüber Verbrauchern werden gesetzliche Rechte wegen nicht vertragsgemäßer digitaler Produkte durch diese Lizenzbedingungen nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt.
Insbesondere bleiben die gesetzlichen Rechte nach den Vorschriften über digitale Produkte unberührt.
20. Widerrufsrecht
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Vorschriften zum Widerrufsrecht.
Weitere Informationen enthält die Widerrufsbelehrung des jeweiligen Verkäufers.
Bei kostenpflichtigen digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger bereitgestellt werden, kann das Widerrufsrecht vor Ablauf der regulären Widerrufsfrist erlöschen, wenn sämtliche gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Dies setzt insbesondere voraus, dass der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass mit der Vertragserfüllung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, seine Kenntnis vom hierdurch eintretenden Verlust des Widerrufsrechts bestätigt hat und ihm die gesetzlich erforderliche Vertragsbestätigung zur Verfügung gestellt wurde.
Ein Widerruf ist nicht allein deshalb ausgeschlossen, weil es sich bei dem erworbenen Produkt um einen Download oder sonstigen digitalen Inhalt handelt.
Soweit ein Widerrufsrecht besteht, kann eine elektronische Erklärung auch über die Funktion Vertrag widerrufen übermittelt werden.
21. Haftung
Der jeweilige Vertragspartner haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Zwingende gesetzliche Ansprüche und Rechte des Verbrauchers bleiben unberührt.
22. Wesentliche Lizenzverstöße
Bei einer schuldhaften Verletzung dieser Lizenzbedingungen kann der jeweilige Rechteinhaber die ihm gesetzlich zustehenden Ansprüche geltend machen.
Dazu können insbesondere Unterlassungs-, Beseitigungs- und gegebenenfalls Schadensersatzansprüche gehören.
Bei einem erheblichen oder wiederholten schuldhaften Lizenzverstoß kann eine Lizenz aus wichtigem Grund beendet werden, soweit dies nach den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist.
Bereits rechtmäßig erzeugte Outputs werden nicht allein aufgrund einer späteren Beendigung der Lizenz nachträglich Eigentum von PHOTO·PROMPT oder des Creators.
23. Übertragung der Lizenz
Die Lizenz darf ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Rechteinhabers nicht an eine andere Person oder Organisation übertragen werden.
Eine Extended License erlaubt lediglich die ausdrücklich vorgesehene interne Teamnutzung und stellt keine Übertragung oder Unterlizenzierung an die einzelnen Teammitglieder dar.
24. Verhältnis zu den Geschäftsbedingungen
Ergänzend zu diesen Lizenzbedingungen gelten die Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen von PHOTO·PROMPT sowie die beim jeweiligen Kauf bereitgestellten Verkäuferinformationen.
Diese Lizenzbedingungen regeln insbesondere den Umfang der Nutzung des digitalen Inhalts. Fragen des Kaufvertrags, der Zahlung, Bereitstellung oder sonstiger Marktplatzfunktionen richten sich ergänzend nach den dafür geltenden Vertragsbedingungen.
QUICK GUIDE
25. Lizenzübersicht
| Nutzung | Free | Standard | Extended |
|---|---|---|---|
| Private Nutzung | Ja | Ja | Ja |
| Prompt verändern | Ja | Ja | Ja |
| Kommerzielle Projekte | Nein | Ja | Ja |
| Kundenprojekte | Nein | Ja | Ja |
| Kommerzielle Nutzung von Outputs | Nein | Ja* | Ja* |
| Teamnutzung | Nein | Nein | Ja** |
| Prompt an Dritte weitergeben | Nein | Nein | Nein |
| Prompt weiterverkaufen | Nein | Nein | Nein |
| Prompt als eigenes Produkt veröffentlichen | Nein | Nein | Nein |
| Integration in SaaS / API / Generator | Nein | Nein | Nein*** |
* Soweit geltendes Recht sowie die Bedingungen des verwendeten KI- oder Softwareanbieters die betreffende Nutzung zulassen.
** Standardmäßig bis zu 5 benannte Nutzer innerhalb derselben Organisation, sofern auf der Produktseite nichts Abweichendes angegeben ist.
*** Eine Integration in Software, SaaS, APIs oder Generatoren erfordert eine gesonderte Enterprise-, OEM- oder Integrationslizenz.